Die Namensübertragung ist kostenfrei. Schulen (reine Pflegeschule) dürfen den Namen „Liliane-Juchli-Pflegeschule“
• Schule muss Antrag mit Begründung stellen (Formular),
• eine kirchliche Bindung ist nicht zwingend
• in der Schule ist auf Leben und Werk von Liliane Juchli hinzuweisen,
• Im Rahmen der Ausbildung sind Projekte zum Thema „Liliane Juchli“ zu erarbeiten (Schauwände, Vorträge, Aufsätze).
• Die Ergebnisse sind einmal jährlich öffentlich vorzustellen
• Vertreter*innen der Liliane-Juchli-Gesellschaft Deutschland können teilnehmen.
• die Pflegeschule muss sich für eine gute und nachhaltige Ausbildung einsetzen
• die Vergabe des Ehrennamens ist kostenfrei, die Schule darf den Ehrennamen und das Logo im allgemeinen Geschäftsverkehr verwenden
• Der Ehrenname ist in einem feierlichen Rahmen zu übergeben und zu veröffentlichen.
• Die Liliane-Juchli-Gesellschaft-Deutschland darf den Namen der Schule veröffentlichen.
• Entzug: Der Name darf entzogen werden, wenn nachhaltig gegen die vorgenannten Inhalte verstoßen wird.
• Eine Zertifizierung nach AZAV ist nicht zwingend vorgeschrieben
• Der Name Liliane-Juchli-Pflegeschule darf als Zusatz zum Namen der Schule verwendet werden.
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